Bauwerksabdichtung

Von Grund auf sicher abgedichtet!
Bauwerksabdichtung von Binné

Die Bauwerksabdichtung schützt das Gebäude vor Schäden durch Feuchtigkeit in der Konstruktion und spielt eine wichtige Rolle bei der Erstellung eines Gebäudes. Ohne eine fundierte Fachplanung kann es zu Bauschäden, ungesundem Wohnklima bis hin zur Schimmelpilzbildung kommen und Räume unbenutzbar machen. Vor allem sind Fehler bei der Bauwerksabdichtung nach Fertigstellung des Gebäudes nur sehr schwierig und aufwändig zu korrigieren. Daher ist eine sorgfältige Planung und eine fachgerechte Ausführung unverzichtbar.

Welche Normen sind bei der Bauwerksabdichtung zu beachten?

Normen bei Abdichtung von Bauwerken
rote Flächen= DIN 18531, gelb= DIN 18532, grau = DIN 18533, rosa= DIN 18534, blau= DIN 18535

Die DIN 18533 Abdichtung erdberührter Bauteile (in Grafik oben graue Flächen) regelt neben vier weiteren Normen (DIN 18531, DIN 18532, DIN 18534,DIN 18535, Zuordnung nach Farben siehe Grafik) die Abdichtung rund um die Erstellung eines Bauwerks.

Auf jedes erdberührende Bauteil eines Gebäudes wirkt Wasser in unterschiedlicher Intensität ein. In der DIN 18533 werden 4 verschiedene Wassereinwirkungsklassen für Gebäude beschrieben, die jeweils unterschiedliche Anforderungen bezüglich der Abdichtung nach sich ziehen und unterschiedliche Aufbauten erfordern:

Anhand dieser Grafik können Sie Gebäude den einzelnen Wassereinwirkungsklassen zuordnen.

Wassereinwirkungsklassen in der Bauwerksabdichtung

Wassereinwirkungsklasse W1-E: Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser
Der Mindestabstand des Bemessungswasserstands (Höchster Grundwasserstand/Höchster Hochwasserstand) zur untersten Abdichtungsebene muss größer als 50 cm sein. Bei wenig durchlässigen Böden (Stauwasser) kann durch eine dauerhafte Ableitung des aufstauenden Sickerwassers mittels einer Dränung (DIN 4095) auch die Einwirkungsklasse nicht drückendes Wasser erreicht werden. Hierbei spricht man von W1.2-E (In der Grafik oben der dritte Baukörper von links)

Wassereinwirkungsklasse W2-E: drückendes Wasser
Bei der Wassereinwirkungsklasse W2-E wirken Grundwasser, Stauwasser oder Hochwasser direkt auf das Bauwerk ein. Die Einwirkungen werden in zwei Klassen unterteilt: mäßige Einwirkung (=W2.1-E) und hohe Einwirkung (=W2.2-E).
Mäßige Einwirkung
bedeutet Eintauchtiefen des Baukörpers bis 3 m. (In der Grafik oben der vierte (Stauwasser) und fünfte Baukörper (Grundwasser) von links)
Hohe Einwirkung bedeutet Eintauchtiefen des Baukörpers von mehr als 3 m. (In der Grafik oben der Baukörper ganz rechts)
Bei Abdichtungen nach W2-E ist die horizontale Abdichtung immer unter der Bodenplatte zu planen und auszuführen. Bei W2.2-E wird zusätzlich zweilagig abgedichtet.

Wassereinwirkungsklasse W3-E: nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken
Bei der Wassereinwirkungsklasse W3-E werden erdüberschüttete Decken abgedichtet, auf die Niederschlagswasser durch Absickern bis auf die Abdichtung einwirkt. Die Abdichtung erfolgt immer zweilagig. Das einwirkende Wasser ist grundsätzlich durch bautechnische Maßnahmen (2% Gefälle) abzuführen.

Wassereinwirkungsklasse W4-E: Spritzwasser am Wandsockel sowie Kapillarwasser in/unter Wänden
Bei der Wassereinwirkungsklasse W4-E wird gegen die stetige Einwirkung von Spritz- und Sickerwasser im Sockelbereich abgedichtet. Ein Sockelabdichtung ist mindestens 20 cm unter der Geländeoberkante und bis ca. 30 cm über Geländeoberkante zu planen und auszuführen

 

Zur Feststellung der Wassereinwirkung ist der Bemessungswasserstand (Grundwasserstand HGW/ Hochwasserstand HHW) zu ermitteln.  Wenn es keine Feststellung des Bemessungswasserstandes für das Objekt gibt, muss der Bemessungsgrundwasserstand (HGW) auf der Geländeoberkante angesetzt werden. Dies bedeutet, das Gebäude muss mind. nach Wassereinwirkungsklasse W2.1-E unterhalb der Bodenplatte abgedichtet werden. Hieraus würde sich zum Beispiel der folgende Aufbau ergeben:

Beispielaufbau für W2.1-E von unten nach oben

Bauwerksabdichtung Aufbaubeispiel für Wassereinwirkungsklasse W2-E

 

1) Unterbeton

2) Voranstrich (z.B. DURIPOL)

3) Polymerbitumenschweißbahn für die Bauwerksabdichtung z.B. DURITHENE BWA S5

4) Schutzbeton

5) Bodenplatte (Sohle)

 

 

Radonsicherheit bei der Bauwerksabdichtung mit beachten

Die Planung der Radondichtigkeit bei Bauwerken ist ein häufig nicht berücksichtigter Parameter. Radon ist ein radioaktives Gas und als gesundheitsschädigend eingestuft. Es befindet sich im Boden, diffundiert an die Erdoberfläche und gelangt in Bauwerke. An der Erdoberfläche stellt es in der Regel keine Gefahr dar. In Gebäuden kann es sich aber anreichern und erhebliche Gefahren mit sich bringen wie z.B. die Entstehung von Lungenkrebs. Das Gas kann nicht durch menschliche Sinne wie riechen, schmecken, sehen, wahrgenommen werden und findet daher eher wenig Beachtung, kommt aber in großen Bereichen Deutschlands in unterschiedlichen Konzentrationen vor. Das Strahlenschutzgesetzt (StrlSchG) verpflichtet Staat, Arbeitgeber und Bauherren zu Maßnahmen zum Schutz vor Radon. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt hierzu , neue Gebäude so zu planen, dass ein Jahresmittelwert von 100 Bq/m³ nicht überschritten wird. Wieviel Radon im Boden vorkommt, ist regional sehr unterschiedlich. Eine erste Orientierung bieten die Karten vom Bundesamt für Strahlenschutz. Für genaue Aussagen zu einzelnen Gebäuden müssen individuelle Untersuchungen gemacht werden.

Bauwerksabdichtungen müssen somit bereits in der Planungsphase so projektiert werden, dass die Anforderungen zur Radonsicherheit eingehalten werden, um unnötige Risiken zu vermeiden. Das DURITHENE BWA-System ermöglicht eine zuverlässige Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18533 und kann zugleich die Anforderungen der erforderlichen Radondichtigkeit erfüllen.

Häufige Fehler in der Bauwerksabdichtung

  1. keine Festlegung der Grund- und Hochwasserstände
    Bei der Planung eines Gebäudes wird häufig keine verbindliche Festlegung der Grund- und Hochwasserstände für das geplante Objekt vollzogen.
    Über die Bauwerksabdichtung wird leider oftmals erst nach der Herstellung der Sohlplatte gesprochen. Dieses ist häufig zu spät, da gemäß der DIN 18533 z. B. die Abdichtung bei einem nicht verbindlich bekannten Grund- und Hochwasserstand (Bodengutachten) unter der Sohlplatte geplant und ausgeführt werden muss. Dieser Fehler ist leider, wenn überhaupt, nur unter großem Zeit- und Kostenaufwand korrigierbar.
  2. zu kurze Überstände bei Mauersperrbahnen
    Bei der Verlegung von klassischen Mauersperrbahnen (MSB) werden die notwendigen Überstände der Bahn, die rechts und links unter dem Mauerwerk herausragen müssen, nicht ausreichend breit ausgeführt. Die Breite des Überstandes muss eine sichere kapillarfreie Verbindung der Flächenabdichtung zur Mauersperrbahn ermöglichen. In der DIN 18533 ist die Breite nicht definiert. Eine Breite des Überstandes von 5 bis 10 cm hat sich in der Praxis bewährt. Die Überstände sind erforderlich, um die Abdichtung der Fläche von beiden Seiten an die Mauersperrbahn so andichten zu können, dass keine kapillaren Wassertransporte möglich sind.
  3. Beschädigung der Überstände bei Mauersperrbahnen
    Weiterhin müssen die korrekt ausgeführten Überstände über die gesamte Bauzeit bis zum Aufbringen der Abdichtung der Bodenplatte vor Beschädigungen oder Verunreinigungen geschützt werden. Ist der Überstand nicht intakt, also z.B. zerrissen oder durch Mörtelreste verschmutzt, kann die Flachabdichtung nicht mehr kapillarsicher, also dicht, mit der Mauersperrbahn verbunden werden. Die Konsequenz wären Undichtigkeiten, die sich mit feuchten Mauern im Sockelbereich dem Bauherrn zeigen.
  4. zu breite Abdichtungsbahnen bei Verarbeitung an der senkrechten Wand
    Bei der Verarbeitung von Abdichtungsbahnen an der senkrechten Wand wird häufig versucht, mit Bahnenbreiten von 1 Meter oder mehr zu arbeiten. Dieses ist nur äußerst schwierig zu händeln und entspricht nicht den Vorgaben der DIN 18533. Durch diese Arbeitsweise entstehen Mängel bei der Verlegung, da eine ausreichende Erwärmung der Bahnenunterseite und somit ein vollflächiger Klebeverbund zur Wand nicht sicher hergestellt werden können. Zudem stellt die Verarbeitung von 1 m breiten Bahnen ein unnötig hohes Verarbeitungsrisiko bezüglich der Unfallgefahr dar. Werden bahnenförmige Abdichtungen an senkrechten Bereichen verarbeitet, soll eine Rollenbreite von 0,7 m nicht überschritten werden. In der Praxis haben sich sogenannte halbe Bahnen bewährt. Mit einer Bahnenbreite von 0,5 m kann ein sicheres Händling und eine hohe Verarbeitungsqualität sichergestellt werden. Zeitgemäße im Schweißverfahren zu verarbeitende Produkte, wie die DURITHENE BWA S4 und S5, besitzen auch bei einer Bahnenbreite  von 0,5 m einen Folienrandstreifen, um eine sichere Nahtfügung gewährleisten zu können.

Welche Möglichkeiten gibt es, besonders effizient die Bodenplatte abzudichten?

Die klassische Mauersperrbahn bringt eine aufwändige (z.B. Durchdringungen nahe an Aussenwand) und häufig fehlerbehhaftete Verlegung (siehe Fehler oben) mit sich. Die im Jahr 2017 erschiene DIN 18533 bringt neben technischen Neuerungen auch eine wirtschaftlich interessante Veränderung mit sich:
Mit der Einführung der Unterteilung der Mauersperrbahnen in MSB-Q (Querkraftbeansprucht) und MSB-nQ (nicht Querkraftbeansprucht) und der Aufnahme von kaltselbstklebenden Bitumenbahnen mit Trägereinlage (KSP) gehören im Bereich der Bauwerksabdichtung Gewerketrennungen von Maurer und Abdichter der Vergangenheit an: Die DURITHENE BWA KSP ist zugelassen als MSB-nQ und zugleich als Flächenabdichtung. Hierdurch kann bei Gebäuden ohne Keller die Verlegung von der klassischen Mauersperrbahn entfallen und die gesamte Bodenplatte mit der DURITHENE BWA KSP abgedichtet werden. Der Maurer kann direkt auf diese Bahn aufarbeiten und vermeidet so potentielle Verlegefehler bei der Mauersperrbahn. Streitigkeiten über Gewährleistung zwischen den Gewerken wird ebenfallls vermieden. Zudem können durch dieses System Durchdringungen fachgerecht und ohne „Baustellenlösungen“ geplant und ausgeführt werden. Insgesamt also eine sichere und hocheffiziente Lösung der Bauwerksabdichtung nicht unterkellerter Objekte.

Im Bereich der Sockelabdichtungen ist insbesondere häufig die Fragestellung wie Verblendmauerwerk in Bezug auf die Bauwerksabdichtung zu betrachten ist. Gemäß DIN 18533 stellt Verblendmauerwerk keine Mauer im Sinne der Konstruktionslehre dar, sondern wird als Bekleidung eingeordnet. Durch die Aufnahme der kaltselbstklebenden Bitumenbahnen mit Trägereinlage (KSP) und die Einordnung dieses Materials als Flächenabdichtung und Mauersperrbahn können Sockelabdichtungen (W4-E) mit einem Material, der DURITHENE BWA KSP, zuverlässig, sicher, effizient und regelkonform hergestellt werden.

Es gibt vieles zu beachten bei der Bauwerksabdichtung.  Wir beraten Handwerker, Architekten und Planer gerne bei ihren Bauprojekten – auf Wunsch natürlich auch direkt vor Ort. Rufen Sie uns an! Hier finden Sie Ihren Fachberater von Binné für Ihr Gebiet.